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03.02.2020 | Scientists for Future wendet sich gegen dramatische Kürzungen der Förderung für angewandte Energieforschung

Entegen offizieller Bekenntnisse der Bundesregierung zum Klimaschutz und zur Energiewende hat die Regierungskoalition im November 2019, ohne größere Beachtung in der Öffentlichkeit, die Finanzmittel für die angewandte Energieforschung für die nächsten drei Jahre drastisch gekürzt. Von diesen Kürzungen sind primär Forschungsprojekte zur Entwicklung neuer Technologien, Verfahren und Methoden für erneuerbare Energien und Speichertechnologien betroffen, die die Basis für die Energiewende bilden.

Die Verpflichtungsermächtigung von Haushaltsausgaben für Forschungsprojekte in der angewandten Energieforschung, die im Jahr 2020 beginnen, wurden für das Jahr 2021 um rund 90 % gekürzt.

Im Jahr 2022 betragen die entsprechenden Kürzungen ca. 65 %. Dies bedeutet eine Absenkung des Gesamtbudgets für diese Forschungsvorhaben um 250 Mio. EUR (ca. 50%), sowie ein von Jahr zu Jahr stark schwankendes Budget.

Klimaschutz und Energiewende brauchen Forschung

Klimaschutz und Energiewende können ohne angewandte Forschung nicht funktionieren. Die Beschlüsse stehen daher nicht in Einklang mit den Bekenntnissen der Bundesregierung zu mehr Klimaschutz und zu einer effektiveren Energiewende.

Forschung braucht Planungssicherheit

Wenn diese Beschlüsse nicht umgehend korrigiert werden, kann auf absehbare Zeit nur ein geringer Teil neuer Forschungsvorhaben begonnen werden und Deutschland droht bei der Energiewende technologisch noch weiter zurück zu fallen. Die Folgen für die Energiewende werden gravierend sein.

Die Initiative Scientists for Future sieht daher die Notwendigkeit einer Korrektur der getroffenen Entscheidungen durch einen Nachtragshaushalt.
Die entsprechenden Forschungsmittel müssen hierbei zumindest wieder auf das ursprünglich für die Jahre 2021 und 2022 vorgesehene Niveau angehoben werden. Nur so können bereits in diesem Jahr neue Forschungsvorhaben im notwendigen Umfang begonnen werden.

Auch müsste dieser Nachtragshaushalt zeitnah verabschiedet werden, da bereits vorhandene Forschungsinfrastrukturen (technische Ausstattung und Personal) erhalten bleiben müssen, die für eine erfolgreiche Energiewende unentbehrlich sind. Unterbrechungen der Forschungsfinanzierung führen zur Aufgabe bereits vorhandener Strukturen, die dann in langwierigen Prozessen mit deutlich erhöhtem Aufwand wiederhergestellt werden müssen.

Verpflichtungsermächtigungen
Was bedeutet das?

Anwendungsbezogene Forschungsprojekte für die Entwicklung neuer Technologien, Verfahren und Methoden wurden bisher zu einem großen Teil durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) finanziell unterstützt.

Sie werden in der Regel von Hochschulen und Forschungseinrichtungen gemeinsam mit Firmen über eine mehrjährige Laufzeit durchgeführt. Aus haushaltstechnischen Gründen sind für die Finanzierung der Projekte daher sogenannte Verpflichtungsermächtigungen für zukünftige Jahre notwendig.

Ursprünglich waren für diesen Bereich der Energieforschung (Titel 683 01) für das Jahr 2021 Verpflichtungsermächtigungen von 104 Mio. €, für 2022 von 127 Mio. € und für 2023 von 149 Mio. € vorgesehen (Quelle: Drucksache 19/13924 Titel 683 01 (Energieforschung), Seite 103 bzw. Seite 105 des PDF-Dokuments).

Beschlossen wurden vom Bundestag im November 2019 jedoch nur Verpflichtungsermächtigungen für 2021 von 10 Mio. € (-90 %), für 2022 von 45 Mio. € (-65 %) und für 2023 von 106 Mio. € (- 30 %). (Quelle: Haushaltsgesetz 2020, Titel 683 01 (Energieforschung), Bundeshaushaltsplan 2020, Einzelplan 03, Seite 54 bzw. Seite 1114 PDF-Dokument)

Scientists for Future

Scientists for Future ist eine Initiative von Wissenschaftlerinnen & Wissenschaftlern, die sich zum Ziel gesetzt hat, den Protest der Jugendbewegung „Fridays for Future“ mit wissenschaftlichen Fakten zu unterstützen. Die Initiative ist inzwischen mit mehr als 80 Regionalgruppen aktiv und genießt großen Rückhalt in der deutschen Wissenschaft.

Ansprechpartner/in

Volker Quaschning:
volker.quaschning@htw-berlin.de

Harald Drück:
harald.drueck@igte.uni-stuttgart.de

Ulrike Jordan:
jordan@uni-kassel.de