Was ist eigentlich das „Pariser Klimaschutzabkommen“?
Antwort von Prof. Dr. Karin Jacobs, S4F-Saarland – Bearbeitet von Aline Pabst, Saarbrücker-Zeitung
S4F-Saarland: „Das Pariser Abkommen vom Dezember 2015 formuliert als zentrales und sehr ehrgeiziges Ziel, die globale Erwärmung auf „deutlich unter 2 Grad“ im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Dem Abkommen haben 197 Staaten zugestimmt. Es trat Ende 2016 in Kraft, nachdem es von 55 Staaten ratifiziert wurde, die mindestens 55 Prozent der globalen Treibhausgase emittieren, darunter die EU und Deutschland [1, 2].
Mittlerweile haben es 189 von 197 Staaten ratifiziert, auch (wieder seit Februar 2021) die USA [3]. Es ist völkerrechtlich verbindlich. Diese Staaten wollen den Ausstoß ihrer Treibhausgase in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts auf Null bringen. Sie dürfen dann nur noch so viele Treibhausgase ausstoßen, wie etwa Aufforstungen und andere Maßnahmen den Kohlendioxidgehalt der Atmosphäre verringern. Mit anderen Worten: Um das Zwei-Grad-Ziel zu erreichen, muss die Verbrennung von Kohle, Öl und Gas zwischen 2030 und 2040 enden, denn Kohlendioxid verbleibt sehr lange als Treibhausgas in der Erdatmosphäre [4].
Das Pariser Abkommen sieht zudem vor, dass ärmere Staaten unterstützt werden sollen, wenn sie durch den Klimawandel verursachte Verluste oder Schäden erleiden (etwa durch Sturmschäden, Überschwemmungen, Dürren oder Untergang von Landteilen). Neben dem Aufbau eines Versicherungssystems gegen Schäden sollen sie Geld erhalten für Maßnahmen zum Klimaschutz. Vor allem die USA setzten aber durch, dass geschädigte Länder keine Schadenersatzforderungen ableiten dürfen.
Was passiert, wenn Staaten keine oder zu wenige Anstrengungen unternehmen? Es gibt zwar keine klar vereinbarten Strafen, jedoch verlieren die Länder, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen oder Zusagen nicht einhalten, an Glaubhaftigkeit, diplomatischem Ansehen und Vertrauen bei den anderen Ländern, was sich wiederum negativ auf viele andere Bereiche auswirken kann, beispielsweise auf Investoren- und Geschäftsbeziehungen.“
Quellen:
[1] Link zum Übereinkommenstext auf Deutsch auf den Seiten des Bundesumweltministeriums: https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/paris_abkommen_bf.pdf
[2] Deutsche Ministerien, die für die Umsetzung des Abkommens zuständig sind, halten weitere Informationen dazu bereit: Bundesumweltministerium: https://www.bmu.de/themen/klima-energie/klimaschutz/internationale-klimapolitik
[3] Bundeswirtschaftsministerium: https://de.statista.com/infografik/9667/der-stand-des-pariser-abkommens/
[4] https://climateanalytics.org/media/de_2019_coal_report_es.pdf