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Januar 2023
Das klimaschutzrechtliche Berücksichtigungsgebot
Prof. Dr. Annette Guckelberger, Rechtswissenschaften - Universität des Saarlandes: Die öffentliche Hand soll in Sachen Klimaschutz mit einem guten Beispiel voranschreiten. Zu diesem Zweck gibt ihr § 13 Abs. 1 S. 1 KSG auf, bei ihren Planungen und Entscheidungen den Zweck des Bundes-Klima-schutzgesetzes und die zu seiner Erfüllung festgelegten Ziele zu berücksichtigen. Der Vortrag befasst sich mit dem Bedeutungsgehalt dieser von den Fachverwaltungen oft zu wenig wahrgenommenen Vorschrift. Zugangslink für die MS Teams Live-Übertragung. Raumschiff Erde – Klimaschutz: Fachrichtungsübergreifende…
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